Rechtsanwältin Sandra Müller
Fachanwältin für Familienrecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Verwandten, Verschwägerten und Ehegatten sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Auseinandersetzungen in den Bereichen des Familienrechts zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen, sind häufig mit extremen emotionalen Belastungen verbunden und erfordern eine einfühlsame, vertrauliche und schnelle anwaltliche Vertretung.
Wir erarbeiten mit Ihnen effiziente Lösungen für Ihre familienrechtlichen Problemstellungen. Sowohl in gerichtlichen Auseinandersetzungen, als auch im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung und bei strategischen Entscheidungen profitieren Sie von unserem Engagement und unserer Zielstrebigkeit. Wir decken kompetent alle Facetten des Familienrechts auch in den Bereichen des internationalen Familienrechts, des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, des Lebenspartnerschaftsrechts und der Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz unter Einschluss von sozialrechtlichen und erbrechtlichen Bezügen zum Familienrecht ab.
Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist die Grundlage für die Erzielung optimaler Ergebnisse.
Die Fachanwaltskanzlei für Familienrecht unterstützt Sie bei allen Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten kompetent und zielsicher. Sprechen Sie uns an. Sie erhalten schnelle und persönliche Beratung in den Kanzleiräumen. Sollten Sie kein Interesse an einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei haben, kann Ihre Rechtsangelegenheit vollständig über Fernkommunikationsmittel erledigt werden.
Wir bieten auch reine Online Scheidungen an. Eine Online Scheidung spart Zeit. Ein Besuch in der Kanzlei ist nicht erforderlich. Sie füllen einfach und bequem das unverbindliche Scheidungsformular aus. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für Ihre Scheidung vorliegen und reichen spätestens binnen drei Werktagen für Sie den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein.
Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit kann Frau Rechtsanwältin Müller als Fachanwältin für Familienrecht auf über 15 Jahre Berufserfahrung zurückgreifen.
Wir stehen auf Ihrer Seite im Falle einer Scheidung und vertreten Ihre Interessen bei Streit um Haus und Geld und bei Auseinandersetzungen über das Sorgerecht und den Umgang.
Weitere Leistungen
Rechtsanwältin Sandra Müller
Fachanwältin für Strafrecht
Liebe und Hass liegen eng beieinander. Gerade in Trennungssituationen kommt es immer wieder zur Begehung von Straftaten.
Frau Rechtsanwältin Müller ist auch Fachanwältin für Strafrecht und verfügt über langjährige Berufserfahrung im Strafrecht.
Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Strafverfahren oder setzen Ihre Interessen durch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
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Rechtsanwalt Andreas Ohm
Fachanwalt für Strafrecht
Seit seiner Anwaltszulassung im Jahre 2002 ist Rechtsanwalt Ohm im Bereich des Strafrechts tätig. Viele Jahre hat Rechtsanwalt Ohm an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Rechtspflege und Polizei in Güstrow Strafrecht für Polizeianwärter im gehobenen Dienst unterrichtet.
Nunmehr konzentriert sich Rechtsanwalt Ohm als Fachanwalt für Strafrecht auf die Verteidigung seiner Mandanten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einschließlich der Untersuchungshaft sowie auf die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor den Amts- und Landgerichten und den sich gegebenenfalls anschließenden Berufungs- und Revisionsverfahren. Unterstützung durch Rechtsanwalt Ohm erhalten Sie auch im Strafvollzug und in der Strafvollstreckung.
Rechtsanwalt Ohm verfügt auch über vielfältige Erfahrungen bei der Vertretung von Opfern von Straftaten und vertritt diese im Rahmen der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.
Weitere Leistungen
Rechtsanwalt Andreas Ohm
Familienrecht
Neben dem Strafrecht ist Rechtsanwalt Ohm auch schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht hat Rechtsanwalt Ohm erfolgreich absolviert.
Erbrecht
Das Erbrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete, mit welchem jeder zwangsläufig einmal in Berührung kommt. Wenn die Eltern, der Ehegatte oder andere verwandte Personen versterben, stellt sich oftmals die Frage, wer Erbe geworden ist. Hier kommt es entscheidend darauf an, ob die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt oder ob der / die Verstorbene eine letztwillige Verfügung (z.B. Testament) errichtet hatte.
Oftmals stellt sich auch die Frage, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll oder wer für die Beerdigungskosten aufkommen muss.
Personen, die durch letztwillige Verfügung enterbt wurden, stehen nicht selten vor dem Problem, ob ihnen Pflichtteilsansprüche zustehen und wie diese geltend gemacht werden können.
Sind mehrere Personen Erben geworden, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Bei der Auseinandersetzung derartiger Erbengemeinschaften stellen sich nicht selten rechtliche Probleme.
Auch bereits zu Lebzeiten stellt sich für viele die Frage, ob und wie sie ihr Vermögen im Falle des Todes aufteilen möchten. Hierbei stellt sich neben der Frage der Errichtung eines Testamentes nicht selten auch die Frage, ob eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsvollmacht und/oder eine Patientenverfügung errichtet werden sollte.
Bei all diesen rechtlichen Fragen und anderen Problemen auf dem Gebiet des Erbrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Ohm mit seiner langjährigen Berufserfahrung gerne zur Seite.