Leistungen
Rechtsanwältin Sandra Müller
Wir beraten und/oder vertreten Sie außergerichtlich und vor dem Familiengericht in folgenden Angelegenheiten:
- in dem Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesachen und dem Verfahren auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- beim Unterhalt in Familienunterhalts-, Kindesunterhalts- und
Trennungsunterhaltsverfahren, in Verfahren auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt, in Unterhaltsverfahren anlässlich der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern - bei der Geltendmachung/Abwehr von Elternunterhalt
- bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater (Scheinvaterregress)
- bei Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG
- im Rahmen der Durchsetzung oder des Ausschlusses des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern und rund um Fragen des Wechselmodells
- in allen Fragen der elterlichen Sorge, wie dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Vermögenssorge, der Gesundheitssorge und dem Recht auf Bildung und Erziehung
- bei Vormundschaft und Pflegschaft
- in Fällen der Inobhutnahme Ihres Kindes durch das Jugendamt
- in Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)
- bei Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung
- in Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung und des Haushaltes bei Getrenntleben und anlässlich der Scheidung
- im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
- bei Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen, einschließlich der Teilungsversteigerung
- bei dem Versorgungsausgleich
- der Geltendmachung und/oder der Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
- der Gestaltung von Eheverträgen
- bei Anträgen auf Erlass Einstweiliger Anordnungen in Gewaltschutzverfahren
- im Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft