Leistungen

Rechtsanwältin Sandra Müller

Wir beraten und/oder vertreten Sie außergerichtlich und vor dem Familiengericht in folgenden Angelegenheiten:

  • in dem Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesachen und dem Verfahren auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • beim Unterhalt in Familienunterhalts-, Kindesunterhalts- und
    Trennungsunterhaltsverfahren, in Verfahren auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt, in Unterhaltsverfahren anlässlich der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern
  • bei der Geltendmachung/Abwehr von Elternunterhalt
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater (Scheinvaterregress)
  • bei Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG
  • im Rahmen der Durchsetzung oder des Ausschlusses des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern und rund um Fragen des Wechselmodells
  • in allen Fragen der elterlichen Sorge, wie dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Vermögenssorge, der Gesundheitssorge und dem Recht auf Bildung und Erziehung
  • bei Vormundschaft und Pflegschaft
  • in Fällen der Inobhutnahme Ihres Kindes durch das Jugendamt
  • in Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)
  • bei Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung
  • in Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung und des Haushaltes bei Getrenntleben und anlässlich der Scheidung
  • im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
  • bei Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen, einschließlich der Teilungsversteigerung
  • bei dem Versorgungsausgleich
  • der Geltendmachung und/oder der Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • der Gestaltung von Eheverträgen
  • bei Anträgen auf Erlass Einstweiliger Anordnungen in Gewaltschutzverfahren
  • im Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

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