Rechtsanwältin Sandra Müller
Fachanwältin für Familienrecht
Eine Online Scheidung spart Zeit. Ein Besuch in der Kanzlei ist nicht erforderlich. Sie füllen einfach und bequem das unverbindliche Scheidungsformular aus. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für Ihre Scheidung vorliegen und reichen spätestens binnen drei Werktagen für Sie den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein.
Selbstverständlich sind wir für Sie gerne für einen persönlichen Besprechungstermin oder ein Telefonat da!
Nach § 1353 Abs. 1 BGB wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen. In Deutschland wird dennoch fast jede 2. Ehe geschieden. Häufig kommt es zu einem zeit- und kostenintensiven sowie emotional sehr belastenden „Rosenkrieg“. Das muss jedoch nicht zwangsläufig der Fall sein.
Eine einvernehmliche Scheidung verhindert unnötige psychische Belastungen für alle Beteiligten und führt zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer.
Zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Scheidungsfolgesachen Unterhalt, Ehewohnung und Haushalt sowie Zugewinnausgleich können anstehende Fragen unverbindlich gemeinsam mit Ihrem Ehegatten in der Kanzlei erörtert werden, sofern Sie dies ausdrücklich wünschen.
Wird eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt, vertreten wir Sie optimal und zielstrebig außergerichtlich und in dem gerichtlichen Scheidungsverfahren sowie in allen Scheidungsfolgesachen und auch in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren vor dem Familiengericht.
Ablauf der Online Scheidung
1. Schritt
Sie füllen auf unserer Seite das unverbindliche Scheidungsformular aus.
2. Schritt
Wir prüfen die Vollständigkeit Ihrer Angaben und ob die Voraussetzungen für Ihre Scheidung bereits vorliegen. Anhand Ihrer Angaben erstellen wir den ersten Entwurf Ihres Scheidungsantrages und kalkulieren die voraussichtlichen Kosten für Ihre Scheidung.
Haben Sie nur ein geringes Einkommen oder hohe monatliche Kosten, erfolgt durch unsere Kanzlei selbständig die Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.
3. Schritt
Den Entwurf Ihres Scheidungsantrages, die Kostenkalkulation oder den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sowie die anwaltliche Vollmacht übersenden wir Ihnen per E-Mail oder per Post.
4. Schritt
Nach Eingang der Unterlagen entscheiden Sie, ob Sie uns mit Ihrer Scheidung beauftragen wollen. Sollte dies der Fall sein, senden Sie bitte die unterzeichnete Vollmacht zurück.
Sofern gewünscht, beantworten wir alle Ihre Fragen nicht nur per E-Mail, sondern auch am Telefon oder bei einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei.
5. Schritt
Im nächsten Schritt reichen wir für Sie den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein.
6. Schritt
Das Familiengericht stellt Ihrem Ehegatten unseren Scheidungsantrag mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu.
7. Schritt
Wurde der Versorgungsausgleich nicht durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen und bestand die Ehe länger als 3 Jahre, übersendet das Familiengericht uns den Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Wir unterstützen Sie bei dem Ausfüllen des Fragebogens zum Versorgungsausgleich und senden diesen an das Familiengericht zurück.
Das Familiengericht holt die Auskünfte zum Versorgungsausgleich bei den Rentenversicherungsträgern ein.
Nach Erhalt der Auskünfte zum Versorgungsausgleich und des Berechnungsvorschlages des Familiengerichts erfolgt eine Prüfung in unserer Kanzlei.
8. Schritt
Das Familiengericht setzt den Scheidungstermin an. Sie werden durch das Familiengericht persönlich angehört. Wir begleiten Sie zum Familiengericht und stellen für Sie den Scheidungsantrag. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Scheidungstermin in der Regel 10 Minuten.
9. Schritt
Nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses oder im Falle eines rechtswirksamen Verzichts auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel im Scheidungstermin sind Sie rechtskräftig geschieden. Sie erhalten von uns den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.
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Häufige Fragen zum Thema Scheidung
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Wallensteinstr. 23
18273 Güstrow
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